Gesetze zitieren – Tipps und Beispiele für Deine wissenschaftliche Arbeit


Ein Gesetzbuch mit Richterhammer - Deutsches Recht - Deutsche Gesetze
Inhaltsverzeichnis
  1. Gesetze zitieren – Tipps und Beispiele für Deine wissenschaftliche Arbeit
  2. Ein Überblick – so zitiert man Gesetze richtig
  3. Wie Du die Gesetzestitel richtig angibst
  4. Kürzere Schreibweisen
  5. Mehrere Paragrafen zitieren
  6. Beispiele für Gesetzeszitate
  7. Gesetze zitieren im Literaturverzeichnis
  8. Fazit
  9. FAQs
Das Zitieren von Gesetzen kommt in wissenschaftlichen Arbeiten aller Fachbereiche immer wieder vor. Die Regeln für das Zitieren und die Quellenangabe für Gesetze weichen dabei von den üblichen Vorgaben ab. So wird der Gesetzestext zum Beispiel nicht im Literaturverzeichnis erwähnt. Wir haben die wichtigsten Informationen rund um das Thema für Dich zusammengestellt.


Ein Überblick – so zitiert man Gesetze richtig


Für das Zitieren von Gesetzen kannst Du auf die klassischen Zitierweisen zurückgreifen. 

Gesetze zitieren – APA
Unabhängig davon, ob Du ein Gesetz zitierst oder einen anderen Inhalt, mit der APA Zitierweise wird die passende Quellenangabe immer im Fließtext direkt hinter das Zitat geschrieben. 

Gesetze zitieren – Harvard
Die Harvard-Zitierweise macht keine speziellen Vorgaben für die Organisation des Zitats und der Quellenangaben. Dennoch wird für Gesetzestexte in dieser Form ebenfalls auf eine Quellenangabe direkt im Text zurückgegriffen. 

Gesetzte zitieren - deutsche Zitierweise 
Für die deutsche Zitierweise wird der Quellverweis in der Fußnote vermerkt. Das gilt auch für das Zitieren von Gesetzen.

Achtung: Die Quellenangaben für Gesetzestexte sind nicht Teil des Literaturverzeichnisses. Die Angaben werden ausschließlich im Text oder in der Fußnote genannt. Die Quellenangabe muss dabei immer folgende Informationen enthalten:
  • Paragraf
  • Absatz / Absatz - Optional
  • Buchstabe
  • Kurztitel
Das Format ist also immer: § 1 Absatz 1 Satz 1a Kurztitel


Wie Du die Gesetzestitel richtig angibst


Bei einer ersten bzw. einer einzigen Nennung eines Gesetzes muss der komplette, offizielle Titel angegeben werden. Nachfolgend kann der Titel auch in gekürzter Form genannt werden.

Beispiel:
Die Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands von Vereinen wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. So gibt das BGB an, dass die Bestellung des Vorstands durch die Mitgliederversammlung erfolgt (§ 27 Absatz 1 BGB).


Kürzere Schreibweisen


Es ist möglich, die Quellenangabe für wissenschaftliche Arbeiten zu verkürzen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen können Bezeichnungen komplett weggelassen werden, zum anderen kannst Du die passenden Abkürzungen verwenden:
  • Normale Schreibweise: § 27 Absatz 1 BGB
  • Abkürzung: § 27 ABs. 1 BGB
  • Verkürzt: § 27 1 BGB
Es kann sein, dass Deine Hochschule dazu spezielle Vorgaben hat. Im Zweifelsfall mit Deinem Betreuer Rücksprache halten.


Mehrere Paragrafen zitieren


Es kann vorkommen, dass mehr als ein Paragraf zitiert werden muss. In diesem Fall wird das Paragrafenzeichnen doppelt verwendet. Handelt es sich um mehrere, aufeinanderfolgende Paragrafen, werden diese durch einen Langstrich gekennzeichnet.

Beispiele
  • Die Haftung für den Verein und seinen Vorstand wird nach §§ 31-31b BGB benannt. 
  • Satzungsänderungen und Sonderrechte für Vereine werden unter anderem durch §§ 33, 35 BGB definiert.


Beispiele für Gesetzeszitate


Es gibt eine Reihe von Gesetzestexten, aus denen besonders häufig zitiert wird. Nachfolgend passende Zitierbeispiele für diese:
  1. Bürgerliches Gesetzbuch – BGB: § 37 Absatz 2 Satz 1 BGB
  2. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – GG: Artikel 35 Absatz 2 Satz 1 GG
  3. Strafgesetzbuch – StGB: § 4 Absatz 1 StGB
  4. Handelsgesetzbuch – HGB: § 11 Absatz 2 Satz 2 HGB
  5. Bundesgesetz über die individuelle Förderung der Ausbildung – BaföG: § 13a Absatz 2 Satz 1 BAföG
Info: Es ist möglich, einen Gesetzestext zu paraphrasieren. Für die Schreibweise nach Harvard oder der deutschen Zitierweise muss in diesem Fall der Vermerk vgl. gemacht werden.


Gesetze zitieren im Literaturverzeichnis


Gesetze werden nicht im klassischen Literaturverzeichnis eingetragen. Es ist möglich, ein separates Rechtsverzeichnis zu erstellen – einige Hochschulen stellen diese Anforderung. Gesetze werden generell im Fließtext oder in der Fußnote mit einer Quellenangabe versehen. Dies ist abhängig von der gewählten Zitierweise.


Fazit


Gesetze werden in wissenschaftlichen Arbeiten aller Fachbereiche zitiert. Eine Besonderheit dabei ist es, dass es keine Quellenangabe im Literaturverzeichnis gibt. Die Quellenangabe im Fließtext oder in der Fußnote muss immer den Paragrafen und den Gesetzestext enthalten. Wenn zutreffend, werden auch der Absatz und der Satz des Gesetzes benannt.


FAQs 


Werden zitierte Gesetze im Literaturverzeichnis genannt?
Nein, Gesetze werden je nach Zitierweise im Fließtext oder in der Fußnote mit einer Quellenangabe versehen. Es ist außerdem möglich, ein separates Verzeichnis für Rechtstextquellen zuzufügen. Dies ist sinnvoll, werden sehr häufig Rechtstexte zitiert.

Welche Quellen eignen sich zum Zitieren von Gesetzen?
Für das Zitieren von Gesetzen immer auf die amtliche Version der Bundesrepublik zurückgreifen. Diese wird unter anderem online über das Bundesministerium für Justiz zur Verfügung gestellt.

Kann ich mehrere Paragrafen in einer Quelle nennen?
Ja, das ist möglich. Es muss nicht pro Paragraf eine eigene Quellenangabe gemacht werden. Die einzelnen Paragrafen durch ein Komma trennen, wenn sie nicht aufeinanderfolgend sind. Ansonsten ist es möglich, die Paragrafen durch einen Langstrich zu kennzeichnen: § 25-29